Schauen Sie sich zunächst bitte die animierte PowerPointfolie mit integrierter Videoerklärung an (oben) Das Video betrifft das Arbeitslosengeld 2, den Vorgänger des heutigen Bürgergelds.
Der Anspruch auf Bürgergeld entspricht in seiner Höhe in der Regel
Zusammensetzung: | § 19 SGB 2 | |
Regelbedarfe Stufe 1-4 Stufe 4-6 | ||
Mehrbedarfe | § 21 SGB 2 | |
Unterkunftskosten | § 22 SGB 2 | |
eventuell Bildungsbedarfe | § 28 SGB 2 |
Wie setzt sich der Gesamtbedarf zusammen?
Der Gesamtbedarf setzt sich nach § 19 ff. SGB 2 aus dem Regelbedarf, dem Mehrbedarf und den Kosten der Unterkunft aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft zusammen. In bestimmten Fällen sind auch Bildungsbedarfe zu berücksichtigen, insbesiondere für schulpflichtige Kinder.
Die Kosten für Haushaltsenergie sind nach § 20 SGB 2 bereits im Regelbedarf enthalten. Die Stromkosten können deswegen nicht ein zweites mal im Rahmen der Unterkunftskosten nach § 22 Absatz 1 SGB 2 beansprucht werden. Sie erhöhen den Bedarf deshalb nicht.Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
In welchem Gesetz ist geregelt, welche Regelbedarfsstufe ein Leistungsberechtigter erhält?
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
Nach welchem Paragrafen bestimmt sich die Regelbedarfsstufe einer alleinstehenden erwerbsfähigen Person? Nach dem SGB 2 §
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
In welchem Paragraphen des SGB 2 ist die Regelbedarfsstufe (RBS) für das Bürgergeld für Nichterwerbsfähige festgelegt? Das steht in §
§ 23 SGB 2 regelt die Höhe der Regelbedarfe für Bürgergeld für Nichterwerbsfähige.
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende?
Der Regelbedarf beträgt
Nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 erhalten Alleinstehende die Regelbedarfsstufe RBS 1. Das sind nach der Anlage zu § 28 SGB 12 in der Fassung durch die RegelbedarfsstufenfortschreibungsVO monatlich 563 €.
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf für eine alleinerziehende Mutter 2023, wenn sie mit ihrem Baby in ihrem Haushalt zusammen lebt? Der beträgt für die Mutter
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
M ist 30 Jahre alt und F ist 28 Jahre alt. Beide leben mit zwei Kindern in einer Wohnung. Das Kind K1 ist 7 Jahre alt und das Kind K2 ist 4 Jahre alt. Alle leben von Bürgergeld.
Wie hoch ist der Regelbedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft?
Der Regelbedarf für die gesamte Bedarfsgemeinschaft beträgt
Personen | M | F | K1 | K2 | BG (Summe) |
Alter in Jahren | 30 | 28 | 7 | 4 | |
Rechtsgrundlage | § 20 SGB 2 | § 20 SGB 2 Abs. 4 | § 23 SGB 2 | § 23 SGB 2 | |
Regelbedarfsstufe | 2 | 2 | 5 | 6 | |
Rechtsgrundlage Bedarf | Anlage zu § 28 SGB 12 iVm der RegelbedarfsstufenfortschreibungsVO | ||||
Regelbedarf in € | 506 | 506 | 390 | 357 | 1759 |
Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | €-Betrag: Normen | Bedarf |
Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 563 € |
Partner jeweils | RBS 2 | 506 € | ||
Volljährige Kinder | RBS 3 | 451 € | ||
Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 471 € | ||
Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 390 € | ||
Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 357 € |
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf für ein kinderloses Ehepaar?
Der Regelbedarf beträgt dann für beide Partner zusammen
Nach § 20 SGB 2 erhalten Partner jeweils RBS 2. Das sind gemäß Anlage zu § 28 SGB 12 monatlich jeweils 506 €, insgesamt also 1012 € (506 x 2 = 1012).
Muss das Jobcenter ihren Antrag bewilligen?
Das Jobcenter würde ihren Antrag nicht bewilligen, da F die Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld nicht erfüllt. Nach § 7 Absatz 5 SGB 2 sind Auszubildende vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn ihre Ausbildung nach den § 56 ff. SGB 3 dem Grunde nach förderungsfähig ist. Deswegen hat die Auszubildende über die Leistungen nach § 27 SGB 2 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Und die Voraussetzungen für eine Leistung nach § 27 SGB 2 liegen nicht vor, weil es keine Gründe gibt, F einen Mehrbedarf nach § 21 SGB 2 zu bewilligen.
Antwort C ist falsch, weil die Entscheidung nicht im Ermessen des Jobcenters liegt. Wenn auf eine Sozialleistung kein Anspruch besteht, darf sie nach § 31 SGB 1 auch nicht bewilligt werden, wenn das Gesetz die Entscheidung nicht ausdrücklich in das Ermessen der Behörde stellt.
Welcher Paragraf im SGB 2 regelt die Berechnung der Mehrbedarfe? Das regelt §
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Nach der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
Welcher Absatz des § 21 SGB 2 regelt, ob einer Schwangeren ein Mehrbedarf zusteht? Das regelt Absatz
Der Mehrbedarf nach § 21 Absatz 3 SGB 2 steht allen Alleinerziehenden zu, die mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt wohnen. | |||||||
Die Höhe des Mehrbedarfs hängt ab vom Alter der minderjährigen Kinder: | Mehrbedarf in Prozent vom Regelbedarf | ||||||
12% | 24% | 36% | 48% | 60% | |||
1 Kind unter 7 Jahren | ✔ | ||||||
1 Kind ab 7 Jahren | ✔ | ||||||
2 Kinder unter 16 Jahren | ✔ | ||||||
2 Kinder ab 16 Jahren | ✔ | ||||||
1 Kind ab 7 Jahre + 1 Kind ab 16 J. | ✔ | ||||||
1 Kind unter 7 Jahre + 1 Kind unter 16 J. | ✔ | ||||||
3 Kinder | ✔ | ||||||
4 Kinder | ✔ | ||||||
5 oder mehr Kinder | ✔ | ||||||
Als Kinder gelten minderjährige leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. | |||||||
Als Alleinerziehend gelten Personen, die allein mit dem Kind in einem Haushalt leben. Volljährige leibliche oder adoptierte Kinder im Haushalt stehen dem Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht entgegen, andere volljährige Personen im Haushalt schon. Unerheblich ist, ob die Kinder auch die eigenen Kinder der anderen Person sind. |
Wie viel Prozent Mehrbedarf bekommt eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind von 15 Jahren? Der Mehrbedarf beträgt
In Betracht kommt ein Mehrbedarf für alleinerziehende Mütter nach § 21 Absatz 3 SGB 2.
Die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt die Mutter nicht, weil in ihrem Haushalt weder ein Kind von unter 7 Jahren noch 2 Kinder von unter 16 Jahren leben.
Die Voraussetzungen der Nummer 2 erfüllt die Mutter dagegen, weil sie mit einem minderjährigen Kind zusammenlebt und allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt und dadurch nach Nummer 2 einen höheren Prozentsatz als nach Nummer 1 erhält. Denn nach der Nummer 1 erhält sie 0 Prozent des Regelbedarfs und nach der Nummer 2 erhält sie 12% des Regelbedarfs als Mehrbedarf.
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Nach der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
Welcher Absatz des § 21 SGB 2 regelt, ob einem Behinderten ein Mehrbedarf zusteht
Das regelt Absatz
Nach § 21 Absatz 4 SGB 2 stehen Personen mit Behinderung ein Mehrbedarf von 35% zu, wenn die in Absatz 4 genannten Voraussetzungen zutreffen.
Nichterwerbsfähigen Gehbehinderten steht nach § 23 SGB 2 ein Mehrbedarf von 17% zu.
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Nach der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
F ist 26 Jahre alt und lebt seit langem mit ihrem Freund M in einer Wohnung. F erhält Bürgergeld. F ist seit 13 Wochen schwanger. M studiert.
Wie hoch ist der F zustehende Mehrbedarf pro Monat?
Der beträgt in Euro und Cent
Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft liegen nach § 21 Absatz 2 SGB 2 vor. Nach dieser Vorschrift erhält F 17% mehr von dem für sie maßgeblichen Regelbedarf.
F bildet mit M nach § 7 Absätze 3 und 3a SGB 2 eine Einstandsgemeinschaft und deshalb auch eine Bedarfsgemeinschaft. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Bedarf von M nach § 7 Absatz 5 SGB 2 nicht berücksichtigt werden kann, weil dieser als Student von SGB 2 Leistungen ausgeschlossen ist.
Nach § 20 SGB 2 steht Partnern ein Regelbedarf nach Regelbedarfstufe RBS 2 zu. Das sind nach der Anlage zu § 28 SGB 12 monatlich 506 €.
Der Mehrbedarf von 17% bezieht sich daher auf den der F zustehenden Regelbedarf von 506 €. Das ergibt einen Mehrbedarf von 86,02 € (505*17%=86,02).
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Nach der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
Frau F lebt ohne Partner und hat ein zweijähriges Kind, F ist behindert und macht eine Ausbildung in einer Behindertenwerkstätte. Seit 13 Wochen ist F außerdem noch schwanger. Sind in diesem Fall die verschiedenen Mehrbedarfe zu addieren?
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Nach der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
Ab welcher Schwangerschaftswoche steht einer schwangeren Frau ein Mehrbedarf zu?
Mehrbedarfe: | Absatz | In den verschiedenen Absätzen der Vorschrift wird zwischen unterschiedlichen Personengruppen differenziert: |
Schangere 17% | Abs. 2 | Nach der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung. Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
Alleinerziehende 36% | Abs. 3 | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach Nummer 1 der Regelung 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende, welche mehr Mehrbedarf nach Nummer 2 bekommen, erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
Behinderte 35% | Abs. 4 | Nicht alle Behinderten erhalten diesen Mehrbedarf. Wer eine Ausbildung macht und dafür Eingliederungshilfe in Arbeit nach § 49 SGB 9 erhält, steht ein Mehrbedarf zu. Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 nur 17% Mehrbedarf. |
Kranke | Abs. 5 | Kranke erhalten keinen Mehrbedarf für Medikamente, Arztkosten und alle Kosten, welche die Krankenversicherung übernimmt. Wer aber infolge einer Krankheit eine kostenaufwendigere Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür als Mehrbedarf ersetzt. |
Unabweisbarer Bedarf | Abs. 6 | Ist ein zusätzlicher erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar und ist er unabweisbar, gilt er als Mehrbedarf. Unabweisbar sind nur Bedarfe, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Art. 1 Absatz 1 GG). |
Boiler oder Durchlauferhitzer | Abs. 7 | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen, steht ihnen ein Mehrbedarf zu. |
Kappungsgrenze | Abs. 8 | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf die Höhe der Regelleistung nicht übersteigen. |
Der alleinstehende M muss regelmäßig zur Dialyse, da er an einer Niereninsuffizienz leidet. Dies erfordert eine besondere Ernährung (Dialysediät), welche 50 € pro Monat mehr kostet.
Wie hoch ist sein Gesamtbedarf ohne Berücksichtigung seiner Unterkunftskosten?
Sein Bedarf beträgt ohne Unterkunftskosten
Nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 steht als alleinstehender Person die Regelbedarfsstufe 1 zu. Nach Anlage zu § 28 SGB 12 beträgt sein Regelbedarf nach Stufe 1 monatlich 563 €. Nach § 20 Absatz 5 SGB 2 werden die Kosten für eine aufwändige Ernährung als Mehrbedarf anerkannt.
Das ergibt ohne Berücksichtigung der Unterkunftskosten einen Gesamtbedarf von 613 € (563 €+50 €= 613 €).
Zusammensetzung: | § 19 SGB 2 | |
Regelbedarfe Stufe 1-4 Stufe 4-6 | ||
Mehrbedarfe | § 21 SGB 2 | |
Unterkunftskosten | § 22 SGB 2 | |
eventuell Bildungsbedarfe | § 28 SGB 2 |
Wo ist der Bildungsbedarf von Schulpflichtigen Kindern geregelt, wenn diese Bürgergeld erhalten? Das steht im SGB 2 in §
Lösung: 28
Begründung: Das ist in § 28 SGB 2 geregelt.
24. Bildungsbedarf für Schulkinder
Wie hoch ist der Bildungsbedarf eines schulpflichtigen minderjährigen Kindes im Jahr, wenn der Bewilligungszeitraum am 01. Januar des Jahres beginnt und am 31. Dezember des Jahres endet (Kalenderjahr)?
Der Bildungsbedarf beträgt im Jahr
Der Schulbedarf wird nach § 28 Absatz 3 SGB 2 und § 34 SGB Absatz 3 SGB 12 pauschal berücksichtigt. Und zwar einmalig jeweils zum Beginn des Schulhalbjahres, also zum 1. August und zum 1. Februar des Jahres.
Die Höhe des Schulbedarfes ist in der Anlage zu § 34 SGB 12 geregelt. Das ergibt 65 € am 01. Februar und 130 € am 01. August, zusammen also 195 €.
In welcher Höhe werden die Kosten der Klassenfahrt, der Semmel etc. übernommen?
In welchem Absatz von § 28 SGB 2 ist die Kostenübernahme für die Schulbeförderung geregelt? Das steht in Absatz
Die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung ist in § 28 Absatz 4 SGB 2 geregelt.
Kind K ist versetzungsgefährdet. Es nimmt deshalb das Angebot der Schülerhilfe(e.V.) wahr. Werden der Bedarfsgemeinschaft, in der K lebt und die Bürgergeld bezieht, die Kosten auf Antrag erstattet?
A. Ja.
B. Nein.
Begründung:
Nach § 28 Absatz 5 SGB 2 werden die Kosten zur Lernförderung erstattet, sofern sie geeignet und erforderlich für das Erreichen der Lernziele sind.
Hier sind sie geeignet, da eine berechtigte Aussicht besteht, dass die Schülerhilfe die Lerndefizite von K so weit beseitigen kann, dass er das Klassenziel erreichen kann.
Und die Nachhilfe ist erforderlich, da K1 sein Lernziel, nämlich die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe, sonst voraussichtlich nicht erreichen kann. Die Inanspruchnahme der Schülerhilfe ist auch angemessen, weil deren Gebühren angemessen sind.
Nach § 28 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 SGB 2 werden die Kosten einer geeigneten Mittagsverpflegung erstattet, weil die Offene Ganztagsschule als Teil der Schule gilt.
In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB 2 sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich. Diese betrugen für Herrn Arm bisher nur 500 €.
Sollte er Miete künftig nachzahlen müssen, erhöhen sich die Unterkunftskosten erst für den Monat der Nachzahlung.
Die zulässigen Unterkunftskosten errechnen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts durch Multiplikation der höchst zulässigen Quadratmeterzahl und dem höchst zulässigen Quadratmeterpreis (Produkttheorie).
Jeder alleinstehenden Person stehen danach bis zu 50 qm Wohnraum zu. Multipliziert man 50 qm mit dem Mietspiegel von 9,67 € ergibt sich: 50 qm x 9,67 € = 483,50 €. Da die Wohnung von M aber nur 480 € kostet und damit weniger als 483,50 € kostet, ist seine Wohnung angemessen und das Jobcenter darf ihn nicht zum Umzug, zur Untervermietung oder sonst zur Kostensenkung auffordern.
Wie viele Monate müssen nach einer Kostensenkungsaufforderung (Umzugsaufforderung und/oder Untervermietungsaufforderung) die tatsächlichen aber unangemessenen Unterkunftskosten weiter übernommen werden, wenn die Karenzzeit abgelaufen ist und es keine besonderen Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit des Umzugs während dieses Zeitraums gibt? Für
Nicht angemessene Unterkunftskosten können nur in Ausnahmefällen übernommen werden, wenn der Umzug nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB 2 unzumutbar ist oder wenn die Untervermietung nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB 2 unzumutbar ist. Andernfalls werden die Unterkunftskosten nach § 22 Absatz 1 Satz 7 SGB 2 in der Regel nur für sechs Monate übernommen.
Wie lange dauert die Karenzzeit für den Umzug in eine angemessene Wohnung ab dem erstmaligem Leistungsbezug?
Steht Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf zu, wenn sie das Warmwasser mit einem eigenen Boiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung auf eigene Kosten erhitzen und der Vermieter keine Warmwasserversorgung über seine Heizungsanlage bereit stellt?
Wenn Leistungsempfänger sich das Warmwasser auf eigene Kosten erhitzen, stehen ihnen die in § 21 Absatz 7 SGB 2 vorgesehenen Pauschalen als Mehrbedarf zu.